Aktuelle Mitgliedsbeiträge:

Die Mitgliedschaft im TV Erbenheim gilt für mindestens ein Kalenderjahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form erfolgen, Kündigungsfrist drei Monate vor Jahresende.
Die Jahresmitglieder- und evt. Sonderbeiträge sind ausschließlich im Zuge des Bankeinzuges zu entrichten. Diese werden zum 1. Februar des jeweiligen Kalenderjahres eingezogen.

 

 

Aufnahmeantrag, Satzung und Jugendordnung:

Dies ist der Aufnahmeantrag Dies ist unsere Satzung Dies ist unsere Jugendordnung
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